About Tobias
Tobias ist Gründungspartner von LARK. Vor seiner Tätigkeit bei LARK war er Gründungspartner der Kanzlei GLNS.
Seit über 20 Jahren berät Tobias insbesondere börsennotierte Unternehmen sowie Finanzinvestoren im Aktien- und Kapitalmarktrecht.
Mandanten suchen Tobias Rat bei öffentlichen Übernahmen, Strukturmaßnahmen und in anderen Sondersituation. Für Vorstände und Aufsichtsräte ist er erster Ansprechpartner.
Areas of expertise
M&A (Public & Private)
Public Companies
Corporate Advisory
Private Equity
Recent Representative Matters
Public M&A (Öffentliche Übernahmen)
- MorphoSys AG im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Novartis und beim anschließenden Delisting
- EQS Group AG beim öffentlichen Übernahmeangebot von Thoma Bravo und beim anschließenden Delisting
- zooplus AG bei dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von EQT sowie Hellman & Friedman und beim anschließenden Delisting
- InTiCa Systems AG bei dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Optima-Gruppe
- MAN SE bei der öffentlichen Übernahme durch die Volkswagen AG
- NYSE Euronext bei dem geplanten Zusammenschluss mit der Deutsche Börse
- Amerigon, Inc. bei der öffentlichen Übernahme der W.E.T. Automotive Systems AG sowie dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und nachfolgenden Beschlussmängelstreitigkeiten
- Apax bei der öffentlichen Übernahme der D+S europe AG, Taking Private, Beschlussmängelstreitigkeiten und Spruchverfahren
- Allianz SE bei der Übernahme der Assurance Générales de France (AGF)
Aktien- und Kapitalmarktrecht
- Staffbase GmbH beim Formwechsel in eine SE
- MorphoSys AG beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre
- EQS Group AG beim Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre und beim Formwechsel in eine GmbH
- zooplus AG beim Formwechsel in eine SE
- zooplus AG bei Kapitalerhöhungen
- Compugroup Medical SE beim Formwechsel in eine SE & Co. KGaA
- Marley Spoon beim Börsengang
- Delivery Hero beim Börsengang
- Beratung von Zouk Capital im Zusammenhang mit dem Börsengang der va-Q-tec AG
- Nordwind Capital beim Börsengang der SHW AG
- RHI AG beim Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der börsennotierten Didier-Werke AG
- Vorbereitung und Durchführung von (kritischen) Hauptversammlungen sowie Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat u.a.: MorphoSys AG, zooplus SE, der Grammer AG, adidas AG, AUDI AG, Delivery Hero SE, ProSiebenSat.1 Media AG, Sixt AG, Axel Springer AG, FC Bayern München AG, Sky AG, Didier-Werke AG, SHW AG
Private M&A
- AUDI bei Joint-Venture mit BIMM
- AUDI bei IT-Joint-Venture mit Lufthansa Industry Solutions
- AUDI beim Joint-Venture mit der Capgemini SE
- AUDI beim Einstieg in die Formel E
- AUDI bei der Beteiligung der Allianz SE am FC Bayern München
- Mynaric AG bei der Gründung des Joint Ventures UNIO Enterprise GmbH
- Minderheitsgesellschafterin bei Rückbeteiligung an der von Foscarini erworbenen Ingo Maurer GmbH
- Delivery Hero SE beim Einstieg von Naspers als Neu-Investor, beim Einstieg von Rocket Internet, im Zusammenhang mit dem Erwerb von Foodpanda, bei der Übernahme des deutschen Marktführers pizza.de
- Audi Business Innovation GmbH beim Investment der Baloise Gruppe und Startup Family Office in MOBIKO
Private Equity
- Egeria beim Erwerb der Klafs Gruppe und dessen Finanzierung
- FSN Capital beim Erwerb der MHP Solution Group
- Castik Capital und AddSecure beim Erwerb der Navkonzept GmbH
- EMERAM Capital Partners beim Erwerb von Frostkrone, beim Erwerb von Matrix 24 sowie beim Erwerb von Drahtzug Stein
- PARAGON PARTNERS bei dem Erwerb der WEKA-Gruppe, dem Erwerb der BOTA Group sowie bei der Beteiligung an chicco di caffè
- ARCUS Capital AG beim Erwerb von Deutschlands führendem Auktionssender 1-2-3.tv
- Maxburg Capital Partners beim Erwerb der ASUP Gruppe, Erwerb einer Beteiligung an Constantia Flexibles sowie beim Beteiligungserwerb an der börsennotierten zooplus AG
Vorstandsvergütung und Beteiligungsprogramme für Mitarbeiter
Umfassende Beratung zahlreicher börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften zu Vorstandsvergütung, insbesondere zum Beispiel MorphoSys AG, Zalando SE, Mynaric AG sowie zooplus SE, und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, insbesondere
- Entwicklung und Implementierung von Vergütungssystemen („say on pay“) einschließlich Entwicklung der Vergütungsstruktur gemeinsam mit Vergütungsberatern
- Entwicklung und Implementierung einer Vielzahl nationaler und konzernweiter aktienbasierter Beteiligungsprogramme
- Strukturierung und Verhandlung von Vorstandsanstellungsverträgen und Aufhebungsverträgen einschließlich clawback– und Abfindungsregelungen
- Unterstützung bei vergütungsbezogenen Offenlegungspflichten nach deutschem und ausländischem (insbesondere US) Recht
- Koordinierung mit Partnerkanzleien zur Strukturierung der Vergütung im Einklang mit internationalen und vor allem US-rechtlichen Anforderungen (beispielsweise Einhaltung der Vorgaben ausländischer Börsen, insbesondere der SEC) und der internationalen Marktpraxis
- Laufende Beratung und Unterstützung von Aufsichtsräten, Vergütungsausschüssen und HR sowie Finance/Accounting-Teams zu allen vergütungsbezogenen Sachverhalten
- Beratung zu vergütungsbezogenen Sachverhalten in Transaktionen, beispielsweise im Rahmen nationaler und grenzüberschreitender Strukturmaßnahmen, M&A-Transaktionen, Formwechsel, öffentliche Übernahmen und IPOs
What others say
Publications & Speeches
Public Auction als Mechanismus zur Lösung von Bieterwettstreiten in öffentlichen Übernahmen, Die AG 19/2022 (zusammen mit Krohn)
Public Auction kann Bieterwettstreit lösen, Börsen-Zeitung, 26. März 2022 (zusammen mit Krohn)
Praktische Probleme bei Ausgestaltung, vertraglicher Umsetzung und nachlaufender Überprüfung der Maximalvergütung für Vorstandsmitglieder, Die AG 20/2021 (zusammen mit Crombach)
Wechsel von der dualistischen in die monistische SE - Eine sinnvolle Alternative für Familienunternehmen, Die AG 2020, 881 (zusammen mit Graßl)
Mitautor des Handbuchs „Wertpapier-Compliance in der Praxis“, mit einem Beitrag zu wertpapierbezogenen Compliance-Pflichten bei Public und Private M&A-Transaktionen (Hrsg.: Renz/Hense/Marbeiter), 2019
Das aktuelle Stichwort: Investor Activism, Der Aufsichtsrat 2017, 59 (zusammen mit Graßl)
Shareholder Activism und Investor Activism – Typische Handlungsweisen aktivistischer Aktionäre und Investoren, angemessene Vorbereitung und mögliche Reaktion der Zielgesellschaft, AG 2017, 49 (zusammen mit Graßl)
Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) – Die Änderungsvorschläge der Regierungskommission aus der Plenarsitzung vom 13. Oktober 2016, NZG 2017, 161 (zusammen mit Graßl)
Anwendbarkeit des § 31 VI 1 WpÜG auf Wandelschuldverschreibungen – Magnetar/McKesson, NZG 2016, 505 (zusammen mit Hildebrand)
Zum Informationsverlangen des besonderen Vertreters gegenüber der Gesellschaft im einstweiligen Rechtsschutz („Strabag“), Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 4.12.2015 - 18 U 149/15, EWiR 2016,135 (zusammen mit Graßl)
Besprechung von Wicke, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), NZG 2016, 779
Wenn Short-Seller Kampagnen starten – Aktivistische Aktionäre auch in Deutschland aktiver – Verbreiten negativer Nachrichten noch keine Marktmanipulation, Börsen-Zeitung vom 09.07.2016, S. 9 (zusammen mit Peitsmeyer)
OLG München, Beschluss vom 28.1.2015, 31 Wx 292/14 (Keine Fortsetzung eines Spruchverfahrens nach Änderung der Rechtsprechung zum Delisting; „MWG Biotech AG“), EWiR 2015, 507 (zusammen mit Peitsmeyer)
Neues zum übernahmerechtlichen Squeeze-out, GWR 2014, 207
BGH, Urteil vom 24.9.2013, II ZR 216/11 (Einziehung eines Geschäftsanteils wegen tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter), EWiR 2014, 173
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.1.2014, WpÜG 3/137 (Präzisierung der Voraussetzungen des übernahmerechtlichen Squeeze-out), GWR 2014, 128
BGH, Urteil vom 11.6.2013, II ZR 80/12 (Kein Schadenersatz wegen Nichtveröffentlichung eines Pflichtangebots), GWR 2013, 362
Keine Haftung dissentierender GmbH-Gesellschafter bei Einziehung, NZG 2013, 727 (zusammen mit Gubitz)
Manager Liability in Germany, Verlag C.H. Beck, 2012 (zusammen mit Gubitz und Schult), Mitherausgeber und Autor
Die vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern - Rechtssicherheit durch das BGH-Urteil II ZR 55/11, GWR 18/2012, 411 (zusammen mit Schult)
Mehr Transparenz im Aufsichtsrat - Neufassung 2012 des Deutschen Corporate Governance Kodex, GWR 13/2012, 289 (zusammen mit Schult)
Erwerb der Dresdner-Bank durch die Commerzbank – Beteiligungserwerb kein „Holzmüller“-Fall, NZG 3/2011, 91 (zusammen mit Gubitz)
Die Aktienrechtsnovelle 2011 – Neues zum Beschlussmängelrecht und zur Namensaktie, GWR 24/2010, 594
Praktische Konsequenzen der „Stollwerck“-Entscheidung des BGH GWR 19/2010, 647 (zusammen mit Schult)
Mitbestimmungsgestaltung im grenzüberschreitenden Konzern, DStR 34/2010, 1743 (zusammen mit Führ)
Zulässigkeit der Auslandsbeurkundung in der Schweiz bei Verkauf und Abtretung von Geschäftsanteilen an einer deutschen GmbH, DStR 31/2010, 1576 (zusammen mit Olk)
Erwerb der Dresdner Bank durch die Commerzbank: Ein „Holzmüller“-Fall?, NZG 14/2010, 539 (zusammen mit Gubitz)
Das Insiderhandelsverbot bei M&A-Transaktionen vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des EuGH, GWR 7/2010, 159 (zusammen mit Gubitz)
Mindestquorum im Freigabeverfahren verfassungsmäßig, NZG 6/2010, 218 (zusammen mit Butenschön)
Vertretung und Genehmigungspflicht bei schenkweiser Übertragung von Kommanditanteilen auf Minderjährige, BB 40/2009, 2105 (zusammen mit Führ)
Der neue Emittentenleitfaden der BaFin, GWR 11/2009, 264
Ad-hoc-Publizitätspflicht bei zukunftsbezogenen Sachverhalten – der Fall "Schrempp", GWR 4/2009, 82
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.2.2013, 7 W 72/12 (Zuständigkeit des Geschäftsführers zur Einreichung der Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingter Anteilsübertragung), GWR 2013, 162 (zusammen mit Gubitz)
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.2012, 20 AktG 1/12 (Kein Aufschubinteresse im Freigabeverfahren betreffend Kapitalerhöhungsbeschluss gegen Bareinlage), EWiR 2013, 263 (zusammen mit Gubitz)
Shareholder approval for corporate acquisitions - the Commerzbank/Dresdner Bank case, IBA Corporate and M&A Law Newsletter, September 2012 (zusammen mit Schult)
BGH, Beschluss vom 13.12.2011, II ZB 12/11 (Keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Spruchverfahren), EWiR 12/2012, 397
Ab über die Grenze - Grenzüberschreitende Sitzverlegung bald auch nach Deutschland zulässig?, PLATOW Online, 5.7.2012 (zusammen mit Schult)
BGH, Urteil vom 17.7.2012, II ZR 55/11 (Zulässigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds), EWiR 18/2012, 577 (zusammen mit Schult)
BGH, Urteil vom 27.03.2012, II ZR 171/10 (Geschäftsführer muss auf unverzügliche Vorlage des Prüfungsergebnisses eines zur Prüfung der Insolvenzreife hinzugezogenen Experten hinwirken), GWR 12/2012, 270 (zusammen mit Schult)
OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 20.3.2012, 5 AktG 4/11 (Bei Verschmelzung beteiligungsidentischer Schwestergesellschaften bedarf es einer nachvollziehbaren Erläuterung des Umtauschverhältnisses im Verschmelzungsbericht), GWR 8/2012, 180 (zusammen mit Schult)
KG Berlin, Beschluss vom 23.6.2011, 23 AktG 1/11 (Kein Freigabeverfahren für Eintragung von Kapitalbeschlüssen einer GmbH), EWiR 21/2011, 711
OLG Frankfurt/M., Urteil vom 7.12.2010, 5 U 29/10 (Keine Zuständigkeit der Hauptversammlung der Commerzbank für den Beteiligungserwerb der Dresdner Bank nach den „Holzmüller-/Gelatine-Grundsätzen“), EWiR 2/2011, 33 (zusammen mit Wahl)
OLG Köln, Urteil vom 24.6.2010, 18 U 183/09 (Kein Anspruch der aufgrund Squeeze out ausscheidenden Aktionäre auf Ausgleichszahlung neben der Barabfindung), EWiR 1/2011, 1 (zusammen mit Wahl)
BGH, Beschluss vom 10.5.2010, II ZB 3/09 (Ersatz aller Prozesskosten des Streithelfers bei Beitritt zu mehreren nicht verbundenen Anfechtungsverfahren gegen denselben HV-Beschluss), EWiR 17/2010, 551 (zusammen mit Wahl)
BGH, Beschluss vom 10.5.2010, II ZB 14/09 (Rechtsverteidigung gegen mehrere Anfechtungsklagen kann mehrfache Verfahrensgebühren auslösen), GWR 16/2010, 397 (zusammen mit Wahl)
OLG München, Urteil vom 6.5.2010, 23 U 1564/10 (Rückzahlbarkeit eines vor Inkrafttreten des MoMiG fällig gewordenen Gesellschafterdarlehens – Kein Leistungsverweigerungsrecht aus § 64 S. 3 GmbH), GWR 11/2010, 271 (zusammen mit Olk)
OLG München, Beschluss vom 28.4.2010, 23 U 5517/09 (Sachverständiges Aufsichtsratsmitglied nach § 100 V AktG muss Kenntnisse nicht durch formale Qualifikationen erworben haben), GWR 12/2010, 298 (zusammen mit Olk)
BGH, Beschluss vom 26.4.2010, II ZR 60/09 (Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln auch bei 15 %-Beteiligung und unternehmerischem Interesse), EWiR 19/2010, 641 (zusammen mit Olk)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.4.2010, I-15 U 1/09 (Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrags einer GbR wegen Verstoßes gegen Rechtsberatungsgesetz), GWR 13/2010, 320 (zusammen mit Olk)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.3.2010, 5 Sch 3/09 (Vorrangiges Vollzugsinteresse der AG trotz Freigabeantrags erst sechs Monate nach Zustellung der Anfechtungsklage), EWiR 14/2010, 443 (zusammen mit Wahl)
BGH, Urteil vom 10.12.2009, VII ZR 42/08 (Keine Sekundärhaftung des Abschlussprüfers), EWiR 8/2010, 267 (zusammen mit Wahl)
Prospekthaftungsrisiko bei Zweitplatzierungen, Börsen-Zeitung vom 30.9.2009, S. 2
BGH, Urteil vom 4.6.2009, III ZR 187/08 (Bei einer Abschlagszahlung in Erwartung einer Feststellung der Forderung trägt der Leistungsempfänger die Beweislast für das Bestehen eines Rechtsgrundes), GWR 9/2009, 222
BGH, Beschluss vom 8.6.2009, II ZR 111/08 (Kein Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit durch Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat („ThyssenKrupp“)), EWiR 4/2010, 103
LG München I, Urteil vom 4.6.2009, Az. 5HK O 591/09 (Abgestimmtes Verhalten i.S.d. § 22 II WpHG erfordert einen unmittelbaren Bezug zum Emittenten), GWR 2/2010, 40 (zusammen mit Führ)
OLG München, Urteil vom 7.5.2009, 23 U 4117/08 (Vorauszahlungen eines Gesellschafters auf einen künftigen Kaufpreisanspruch der Gesellschaft können in der Krise der Gesellschaft eigenkapitalersetzenden Charakter haben), GWR 6/2009, 145 (zusammen mit Führ)
OLG Schleswig, Urteil vom 30.4.2009, 5 U 100/08 (Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Verschmelzung), GWR 16/2009, 396
LG München I, Urteil vom 23.4.2009, 5HK O 542/09 (Squeeze out – Voraussetzungen der Zurechnung der von einer Personengesellschaft gehaltenen Aktien zum Hauptaktionär), GWR 13/2009, 322
OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.4.2009, 20 Kap 1/08 (Veröffentlichung der Rücktrittsabsicht des Vorstandsvorsitzenden als Insiderinformation mit Vorabstimmung im Aufsichtsrat („Daimler“)), EWiR 13/2009, 427 (zusammen mit Rothenfußer)
Gläubigerschutz zwischen Gesetz und Vertrag, EUL Verlag 2006
Praxisrelevante Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes - Die Auswirkungen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, DB 2002, 2031 (zusammen mit Großmann)
Life beyond Lark
Leidenschaften werden auch außerhalb des Berufs gepflegt. Musik, Literatur, Wein und Sport sind kein Ausgleich, sondern Notwendigkeit. Die Ausbildung zum Weinakademiker, Klavierunterricht, Konzertbesuche und regelmäßiger Sport sind neben einer herausfordernden Arbeit bei LARK möglich.